[ Auszug: Ein Ausgleichsanspruch gemäß § 1587g besteht nicht,
1. soweit der Berechtigte den nach seinen Lebensverhältnissen angemessenen
Unterhalt aus seinen Einkü ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]